Pflegeeinsatz
nach § 37.3 nach SGB XI
Dieser Pflegeeinsatz wird bei der Pflegekasse abgerechnet.

Beratungseinsatz einer Pflegefachkraft im Haushalt des Pflegebedürftigen, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.

Pflegegeldleistungsempfänger sind nach dem Gesetz verpflichtet, diese Leistung in Anspruch zu nehmen:
Pflegeeinsatz
Pflegestufe I       1/2 jährlich 
Pflegestufe II      1/2 jährlich 
Pflegestufe III     1/4 jährlich.
Pflegeeinsatz
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